AGBS & MIETBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen inkl. Mietbedingungen Mietwagen
Stand: 01.11.2020
Allgemeines
Diese Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes Mietvertrages dar.
Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift verbindlich das er zur Zahlung des vereinbarten
Mietpreises in Stande ist.
Der Mieter verpflichtet sich das Mietfahrzeug ohne jeglichen Alkohol, Drogen, Medikamenteneinfluss
oder jegliche andere Beeinträchtigung in Betrieb zu nehmen.
Das Mietfahrzeug darf nur im Straßenverkehr bewegt werden.
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gewerbliche Zwecke, wenn diese nicht extra vereinbart sind.
rechtswidrige Zwecke wie die Begehung von Straftaten.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und ordnungsgemäß zu betreiben. Die
Verkehrstauglichkeit (Abfahrtskontrolle) ist regelmäßig durchzuführen.
Das Fahrzeug muss bestmöglich gegen Diebstahl, Einbruch gesichert werden.
Der Mieter erklärt, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich
der Übernahme seiner Verpflichtungen, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Lenker des
Mietwagens abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten
Lenker wirken.
Das Deaktivieren sämtlicher Sicherheitsausstattung ist strengstens verboten (Esp, Auffahrwarner
usw)
Beim Fahren mit dem Autopiloten darf das Lenkrad nicht losgelassen werden.
Bei Verstoß gegen die Stvo haftet der Lenker für alle entstandenen Schäden und Strafen
Das Fahrzeug wird vollgetankt den Mieter übergeben und dieser muss vollgetankt retourniert
werden. Sollte dies nicht der Fall sein wird eine Tankpauschale von € 20 und € 1,50 pro fehlenden
Liter verrechnet.
Wenn nichts anderes vereinbart ist darf das Fahrzeug nur in Österreich bewegt werden.
In allen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot. Sollte dies nicht eingehalten werden wird jeglicher
Schaden und Reinigungsgebühr je nach Aufwand verrechnet.
Sollte das Fahrzeug übermäßig verschmutzt sein werden Reinigungsgebühren in Rechnung gestellt.
Alle Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungsgeräte ausgestattet. Der Mieter erklärt sich einverstanden das
die Bewegungen des Fahrzeuges sowie relevante Parameter aufgezeichnet werden. Diese werden
unter Einhaltung der DSGVO anonym gespeichert.
Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung des jeweiligen Mietvertrages oder nach Erhalt einer
Bestätigung-E-Mail vom Vermieter zustande.
Grundsätzlich besteht für Mietverträge kein Widerrufsrecht.
Das Mietfahrzeug darf nur von Mietern, die im Mietvertrag stehen bewegt werden. Das weitergeben
an Unberechtigte ist verboten und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Bei der Übergabe des Fahrzeuges an den Mieter ist ein gültiger Führerschein, ein gültiges
Zahlungsmitten sowie ein gütiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Bei Übergabe werden im Mietvertrag alle nötigen Daten sowie mögliche kleine Beschädigungen am
Fahrzeug erfasst. Sollte nach Ende der Mietzeit weitere Schäden entdeckt werden, wird dies den
Mieter in Rechnung gestellt.
Mietzeit und Zahlungsbedingungen
Die Mietzeit wird in vorhinein von Vermieter und Mieter am Mietvertrag festgehalten. Sollte diese
überschritten werden wird pro Stunde ¼ der Tagesmiete verrechnet. Die Mietzeit gilt ab je
angefangener Stunde wie folgt:
1 Stunde = 60 Minuten
1 Tag = 24 Stunden
1 Woche = 7 Tage
1 Monat = 30 Tage
Der Mietpreis und Versicherungsschutz sind aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zu
entnehmen. Der Mietpreis sowie die Kaution ist vor Mietantritt zu bezahlen.
Eine garantierte Reservierung des Mietfahrzeuges ist nur dann gültig, wenn eine Anzahlung von
mindestens 20% mindestens 7 Tage vor Mietbeginn geleistet worden ist. Bei Gutscheinen ist eine
Vorauszahlung nicht notwendig. Sollte jedoch der Miettermin nicht eingehalten werden ist keine
weitere garantierte Reservierung möglich.
Bei Endung des Mietvertrages ist das Fahrzeug an den im Mietvertrag festgelegten Standort
zurückzugeben.
Die Firma Inment GmbH / Taxi-Weissensee ist berechtigt die Kaution als Gänze oder in Angemessenen Teilen für mögliche Beschädigungen oder Selbstbehalt sowie Forderungen aus dem Mietvertrag einzubehalten.
Gleich ob Bar oder mit Kreditkarte bezahlt. Sollte es zu Unklarheiten in Schadensfall kommen kann
die Inment GmbH / Taxi-Weissensee die Kaution im Ganzen bis zur völligen Aufklärung des Sachverhaltes einbehalten.
Die Höhe der Kaution ist in der jeweils aktuellen Preisliste festgelegt. Eine Verzinsung der Kaution
erfolgt nicht.
Kilometerbeschränkungen sind im Mietvertrag geregelt. Sollten diese Überschritten werden, werden
die Kosten laut Preisliste verrechnet. Inkludierte nicht in Anspruch genommene Kilometer werden
nicht gutgeschrieben sowie nicht rückerstattet.
Schäden am Mietfahrzeug
Technische Störungen sind sofort den Vermieter zu melden. Für eine Reparatur in einer
Fachwerkstätte ist die Schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Sollte die Technische
Störung nicht vom Vermieter verschuldet sein so wird Ihn nach vorlegen der Original Rechnung der
komplette Betrag erstattet.
Schäden durch Unfall sind umgehend den Vermieter zu melden. Als Unfall ist jeder Schaden am
Mietfahrzeug. Der Mieter hat außerdem folgende Verpflichtungen:
Polizei verständigen egal um welche Art des Unfalls es sich Handelt.
Ein Schadensbericht sachgemäß auszufüllen.
Fotos der Unfallstelle zu machen.
Am Unfall Ort zu verweilen, bis die Polizei eintrifft, sofern dies sicher möglich ist.
Stornobedingungen
Eine Buchung/Reservierung gilt dann, wenn eine Schriftliche Bestätigung des Vermieters vorliegt. Eine Änderung der Buchung ist mit einer Umbuchungsgebühr von € 40 Euro einmalig möglich.
Bei einer Stornierung wird eine Stornogebühr je nach Zeitpunkt wie folgt fällig:
bis 6 Wochen vor Mietbeginn: Kostenlos
Zwischen Anfang 6 Woche und Ende 4 Woche: 20% des Mietpreises
ab Ende der 4 Woche bis 72 Stunden vorm Mietbeginn: 60% des Mietpreises
ab 72 Stunden vor Mietbeginn bis Anfang Mietbeginn: 90%
Bei Nichtabholung und ohne Stornierung: 100% des Mietpreises.
Schlussabstimmungen
Es gilt das österreichische Recht.
Sollten die Agb seitens des Vermieters eingehalten werden kann die Versicherungsdeckung erlöschen
und der Mieter haftet zur Gänze für etwaige Schäden.
Sollten die Agb seitens des Mieters nicht eingehalten werden behält sich der Vermieter das recht vor
vom Mietvertrag zurückzutreten.
Ausnahmen zu den AGB können nur schriftlich erfolgen.